Ort Anerkannt

Ort Anerkannt

Site Recognised - eine weitere Möglichkeit für Importeure, die Alfa Warehouses nutzen.

Führen Sie besondere Waren ein? Sind diese aufgrund ihrer Abmessungen und Eigenschaften schwer zu transportieren?

Denken Sie daran, dass ihre Gestellung beim Zoll an so genannten anerkannten Orten erfolgen kann.

Dies bedeutet, dass die Waren nicht bei den Zollstellen abgeliefert werden müssen und am endgültigen Bestimmungsort unter Annahme des oben genannten Status abgefertigt werden.

Dies ermöglicht es, eine Vielzahl von Zollvorgängen für aus Drittländern eingeführte Waren durchzuführen. Dies ist ein großer Vorteil für den Logistikunternehmer, da er seine Fahrer und Fahrzeuge nicht zu den Zollämtern schicken muss, um dort die erforderlichen Verfahren zu erledigen.

Ort Anerkannt - Abwicklung von Zollverfahren

Am anerkannten Ort kann die sogenannte Gestellung, d.h. die Mitteilung an die Zollbehörden über die Ankunft von Waren aus Drittländern, erfolgen. In diesem Zusammenhang wird der anerkannte Ort genutzt, um Versandverfahren wie z.B. TIR oder WPT entweder zu schließen oder zu eröffnen. Dies kann entweder im Rahmen des Standardverfahrens oder des vereinfachten Verfahrens erfolgen. Der anerkannte Ort kann auch für die Umladung oder das Umladen genutzt werden, die weiterhin im Versandverfahren durchgeführt werden, ohne dass ein Versandverfahren beendet und ein anderes eröffnet werden muss.

Anerkannter Ort - kurzfristige Lagerung von Waren

Waren können unter Zollverschluss an einem anerkannten Ort für kurze Zeit gelagert werden. In einer Standardsituation ist es nur3 Tage nach dieser Gestellung der Waren. Hat der Wirtschaftsbeteiligte hingegen den AEO-Status, d.h. handelt es sich um einen so genannten zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, so verdoppelt sich die Frist auf 6 Tage. Das anerkannte Zolllager wird in der Regel in Anspruch genommen, wenn der Einführer nicht über alle für die Durchführung der Zollverfahren erforderlichen Unterlagen verfügt und beispielsweise das Beförderungsmittel zur Weiterbeförderung freigeben möchte. Waren, die vorübergehend an einem anerkannten Ort gelagert werden, Jeder Zollvorgang muss in seiner Gesamtheit durchgeführt werden.

Alfa Warehouses hat eine eigene Alfa Zollagentur

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Erleichterung ist, dass der Ort der Lieferung der Waren von der Zollbehörde anerkannt wird. Dieser Ort kann von Wirtschaftsbeteiligten genutzt werden, die die ordnungsgemäße Durchführung von Zollvorgängen gewährleisten und eine zollrechtliche Sicherheit leisten können

Achtung!

Die Dauer der Lagerung der Waren an einem anerkannten Ort sollte 3 Tage bzw. 6 Tage im Falle von Einrichtungen, die den Status eines zugelassenen Empfängers haben, nicht überschreiten.

Der Einführer kann dieses Privileg auch als zugelassener Empfänger in einem Versandverfahren nutzen. Dadurch kann er die Waren in das normale Abfertigungsverfahren an der anerkannten Eingangszollstelle überführen, die er täglich benutzt. 

Der offensichtliche Vorteil dieser Lösungen besteht in der Verkürzung der Abfertigungszeiten für nicht standardisierte Waren und in der Verringerung ihres Transports im städtischen Kreislauf. Dadurch wird auch das Risiko einer Beschädigung der Waren minimiert und die Notwendigkeit, zusätzliche Genehmigungen für ihren Transport einzuholen, ausgeschlossen.

Für Unternehmen mit einem AEO-Zertifikat dürfte der Zugang zu diesen Privilegien sogar noch umfassender sein. Denn diese Unternehmen erfüllen alle Voraussetzungen für die Beantragung des genannten Ortes. Für sie sollte diese Einrichtung auch bei der Einfuhr bestimmter Waren (gefährliche Waren, verbrauchsteuerpflichtige Waren, sensible Waren) zur Verfügung stehen.

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